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Integrationsförderung

 
GhbRE-Umsetzungs- empfehlungen zur Gestaltung des Lernprozesses

Qualitätskriterium: Persönlichkeitsentwicklung und Integrationsförderung

Der Arbeitsmarkt ist angesichts realiter 7 - 8 Mio. Arbeitsloser erheblich weniger aufnahmefähig als noch vor 20 Jahren. Insofern bedarf es besonderer Anstrengungen, um einen Arbeitsplatz im Anschluss an die Reha-Maßnahme zu erhalten.

Die Leistungen eines Berufsförderungswerks werden zwar auch an der Abbruchquote und dem Prüfungserfolg der Teilnehmer gemessen, letztlich aber an der erfolgreichen Wiedereingliederung der Absolventen.

Deshalb liegt es nicht nur im Interesse der betroffenen Personen, wenn BFWe besondere Anstrengungen unternehmen, um die Reintegration ihres Teilnehmerkreises zu fördern, sondern auch im institutionellen Interesse, möglichst erfolgreiche Arbeit zu leisten.

Merkmale

Ausgangspunkt der Integrationsförderung ist der mit dem Rehabilitanden vereinbarte individuelle Förderplan.

Die Bewerbungsaktivitäten beginnen bereits mit der Suche nach einem Praktikumsplatz. Zu ihrer Vorbereitung werden Bewerbungsseminare abgehalten, begleitet durch individuelle Bewerbungsberatungen durch das Reha-Team.

Zusätzlich haben BFWe in den vergangenen Jahren Integrationsförderdienste mit speziell geschulten Fachleuten aufgebaut, die als Ansprechpartner der Rehabilitanden und der interessierten Unternehmen in allen Fragen der Arbeitsplatzsuche und -vermittlung fungieren.

Die Aufgaben der Integrationsberater gehen im Rahmen der Nachbetreuung der noch nicht vermittelten Rehabilitanden über die reine Ausbildungszeit im BFW hinaus. In diesem Rahmen stellen sie z. B. Kontakte her zwischen Unternehmen mit Stellengesuchen und abgeschlossenen Rehabilitanden und beteiligen sich an der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit des BFW.


Möglichkeiten der Realisierung

Ausgangspunkt der Integrationsförderung ist der mit dem Rehabilitanden vereinbarte individuelle Förderplan..

Hier finden sich Angaben über persönliche Stärken, an die im Hinblick auf die Stellensuche anzuknüpfen ist, und individuelle Schwächen, die bis zur Arbeitssuche auszugleichen sind.

Besonders zu beachten:

Der individuelle Förderplan muss gemeinsam mit dem Rehabilitanden kontinuierlich fortgeschrieben werden.

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Die Bewerbungsaktivitäten beginnen bereits mit der Suche nach einem Praktikumsplatz. Zu ihrer Vorbereitung werden Bewerbungsseminare abgehalten, begleitet durch individuelle Bewerbungsberatungen durch das Reha-Team.

Die Leistungen des BFWs in Sachen Integrationsförderung beschränken sich nicht auf das Trainieren von Gruppen, sondern beziehen sich auch auf individuelle Beratung und Unterstützung bei der persönlichen Arbeitsplatzsuche.

Besonders zu beachten:

In didaktischer Hinsicht ist ein professionelles Bewerbungstraining mit erweiterten Repertoire an Themen und Strategien wichtig. Regelmäßige Beratungstermine ergänzen das Programm.

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Zusätzlich haben BFWe in den vergangenen Jahren Förderdienste zur Integration mit speziell geschulten Fachleuten aufgebaut, die als Ansprechpartner der Rehabilitanden und der interessierten Unternehmen in allen Fragen der Arbeitsplatzsuche und -vermittlung fungieren.

Kontakte zu Unternehmen bilden den Hintergrund erfolgreicher Integrationsförderung. Betriebspraktika bieten direkte Kontaktmöglichkeiten. Nachbefragungen bieten z.B. Ansatzpunkte, um die Beratung über erfolgreiche Jobsuche-Strategien zu verbessern und aufnahmebereite Betriebe zu identifizieren.

Besonders zu beachten:

Ein Teil der BFWe führt deshalb telefonische Nachbefragungen innerhalb eines Vierteljahres im Anschluss an die Maßnahme durch; andere laden die Absolventen in Gruppen oder auch regelmäßig zu Kontaktgesprächen und Erfahrungsaustauschen ein.

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Die Aufgaben der Integrationsberater gehen im Rahmen der Nachbetreuung der noch nicht vermittelten Rehabilitanden über die reine Ausbildungszeit im BFW hinaus. In diesem Rahmen stellen sie z. B. Kontakte her zwischen Unternehmen mit Stellengesuchen und abgeschlossenen Rehabilitanden und beteiligen sich an der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit des BFW.

Die Mitarbeiter der Integrationdienste stehen den Rehabilitanden auch nach Abschluss der Ausbildung für Bewerbungsfragen, sich ergebende Probleme am Arbeitsplatz, Beratung der Betriebe zur Integrationsförderung Behinderter etc. zur Verfügung.

Besonders zu beachten:

Gemäß § 246 SGB III i.V. m. § 109 SGB III wird individuelle Integrationsförderung als Maßnahmetyp gefördert. Die Maßnahme dauert i.d.R. bis zu 4 Monaten, kann maximal auf 6 Monate verlängert werden. Die Absolventen müssen für die Maßnahme gewonnen werden, solange sie sich noch in der Einrichtung befinden.

 Download der Umsetzungsempfehlungen.
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