Fallstudien |
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GhbRE-Umsetzungs- empfehlungen zur Gestaltung des Lernprozesses
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Fallstudien fördern berufliche Handlungskompetenz durch die Vorgabe von problem- und entscheidungsorientierten Handlungssituationen. Fallstudien eignen sich besonders zur simulierten Bearbeitung von Problemen der Berufspraxis. Fallstudien fördern die Fähigkeit der Teilnehmer, Entscheidungen mit Entschlußkraft zu entwickeln, zu diskutieren und umzusetzen. |
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Merkmale
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Nach F.-J. Kaiser "Die Fallstudie" vollzieht sich der Lernprozess in sechs typischen Phasen: 4. Auswählen einer Lösungsstrategie und Begründen der Entscheidungen - Lösen des Falls. 5. Vortragen bzw. Präsentieren der Lösung - Diskussion und Beurteilung im Plenum. Möglichkeiten der Realisierung |
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Fallstudien konfrontieren die Lernenden mit Problemsituationen,
für die in selbständiger Gruppenarbeit Lösungen erarbeitet
werden.
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Die gebräuchlichste Form der Fallstudienarbeit ist die "Case-Incident-Method". Kaiser unterscheidet 3 weitere Varianten. Besonders zu beachten: Wichtig hierbei ist die lückenhafte Darstellung des Falles und die selbständige Informationsbeschaffung. |
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1. Konfrontation mit dem Fall - Falldarstellung
mit Varianten für die Bearbeitung durch mehrere Arbeitsgruppen.
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Der Fall sollte als Sachdarstellung, Dialog oder Quellenmaterial (z.B. Zeitungsartikel, Brief, Zeichnung, Rechnung) abgefaßt sein und die Problemlösung lückenhaft darstellen. Besonders zu beachten: Ist der Fall exemplarisch und praxisgerecht? Ist eine Handlungsabfolge mit handelnden Personen gegeben? |
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2. Information - Erste Lösungsversuche jeder
Arbeitsgruppe, ggf. auch (noch) des Plenums, durch Vorwissen/Vermutungen;
selbständige Informationsbeschaffung und/oder Bereitstellung derselben.
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Brainstorming z.B. per MetaPlan, erste Erkundungen, authentisches Informationsmaterial, Internet, Expertenbefragung Besonders zu beachten: So viel Selbständigkeit wie möglich, so viel Bereitstellung, ggf. auch durch Fachvorträge, Referate etc., wie nötig! |
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3. Planung der Problemlösung in den Gruppen
- Informationserarbeitung und -verarbeitung durch Diskussion alternativer
Lösungsmöglichkeiten.
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Vor-/Nachteile gegenüberstellen, Einzelvorschläge diskutieren. Die Arbeitsgruppe entwickelt eine prinzipielle Handlungsstrategie. Besonders zu beachten: Die Gruppe sollte fallbezogen Auswahlkriterien entwickeln (inhaltliche, hinsichtlich der Machbarkeit). |
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4. Auswählen einer Lösungsstrategie und
Begründen der Entscheidungen - Lösen des Falls.
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Die Handlungsstrategie wird zur endgültigen Arbeitsplanung. Arbeitsteilig werden "Unteraufträge" bearbeitet und abschließend zur Gesamtlösung zusammengeführt. Besonders zu beachten: Auf die Ausgewogenheit der Einzelleistungen in der Gruppe achten: Arbeitsberichte einzelner (z.B. Tagesprotokoll) werden abgefordert. |
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5. Vortragen bzw. Präsentieren der Lösung
- Diskussion und Beurteilung im Plenum.
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Jede Fallvariante sollte von jeweils zwei Arbeitsgruppen bearbeitet werden, die nun bei der Lösungspräsentation in direkte "Konkurrenz" treten. Besonders zu beachten: Das Problem wird in den Gesamtzusammenhang eingeordnet; Wissenssicherung und abschließende Lernerfolgskontrolle. |
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6. Vergleich der Lösung mit Entscheidungen
in der Wirklichkeit, evtl. Bereitstellung für neue Problemstellungen.
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Experten aus der Arbeitswelt beurteilen die Ergebnisse, ggf. im Rahmen einer Exkursion. Reflexion mit den TN und Transfer. Besonders zu beachten: Die Verhältnismäßigkeit von Lernen und Arbeiten, von Betrieb und Bildungseinrichtung wird hergestellt. |
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Download
der Umsetzungsempfehlungen.
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