Zeugnisse |
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GhbRE-Umsetzungs- empfehlungen zur Gestaltung des Lernprozesses
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Zeugnisse des BFWes sollen vor allem den Weg des Rehabilitanden in den Arbeitsmarkt unterstützen. Handlungsorientierte Ausbildung verlangt eine entsprechende Zeugnisgestaltung: Die Förderung sozialer und personaler Kompetenzen findet ihre Entsprechung in verbalen Zeugnisbeurteilungen. "Arbeitszeugnisse" als Abschlusszeugnisse der Rehabilitanden können nur entstehen, wenn ein entsprechend verändertes System der Lernerfolgskontrolle in der Ausbildung etabliert ist. |
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Merkmale
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Möglichkeiten der Realisierung |
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Die Zeugnisse basieren auf einem angemessenen System
der Lernerfolgskontrolle und Leistungsbewertung während der Ausbildung.
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Beobachtet, bewertet und zurückgemeldet bzw. beurteilt werden nicht nur Fachkompetenzen, sondern auch Sozial- und Selbstkompetenzen der Rehabilitanden. Besonders zu beachten: Die Zeugnisse werden gesehen in Verbindung mit dem Individuellen Förderplan, den Fördergesprächen, den Präsentationsbewertungen bei Gruppen- und Projektarbeit etc. |
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Das (Schul-) Zeugnis entwickelt sich weg vom reinen
Notenzeugnis zum Berichts- bzw. (Arbeits-) Zeugnis.
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Noten sind nur passend für Fachkenntisse bzw. Fachwissen. Fachliche, soziale und personale Kompetenzen können nicht sinnvoll in Noten gefasst werden. Besonders zu beachten: Hier kommt der Aspekt der verbalen Rückmeldung stark in den Vordergrund. Auch bei verbalen Beurteilungen muss jedoch ein Repertoire verständlich abgestufter Formulierungen entwickelt werden. |
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Es gibt während der Ausbildung verschiedene
Anlässe zu Zeugnissen, die kombiniert gesehen und geplant werden
müssen.
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Sinnvoll erscheinen ein Zwischenzeugnis und ein Abschlusszeugnis, außerdem ein Zeugnis zur Arbeit in der Übungsfirma bzw. Lernwerkstatt und ein Praktikumszeugnis des Betriebs. Besonders zu beachten: Ein Zwischenzeugnis sollte rechtzeitig zu den Praktikumsbewerbungen vorliegen. |
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Im Zeugnis werden mehrere Aussagenbereiche kombiniert:
Aussagen über die Qualität der Ausbildung, Aussagen zur Fachkompetenz,
Aussagen zu den "Schlüsselqualifikationen".
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Die spezifische Ausbildungsqualität wird beschrieben, Fachkenntnisse durch Noten zu zentralen Lernbereichen bescheinigt, die berufliche Handlungskompetenz durch verbale Beurteilungen dargestellt. Besonders zu beachten: Verbale Beurteilungen können sich z.B. beziehen auf Aussagen zur Lernkompetenz, zur Projektarbeit, zum Arbeitsverhalten, aber auch zu EDV- oder Englischkenntnissen. |
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Das Abschluss- bzw. Zwischenzeugnis des BFW richtet
sich eindeutig an zukünftige Arbeitgeber und erfüllt hier eine
Prognosefunktion als ein Auswahlkriterium in Bewerbungsverfahren.
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Im Sinne eines Arbeitszeugnisses enthält das Zeugnis positive Aussagen zu den Kompetenzen des Rehabilitanden. Besonders zu beachten: Nicht ausreichende oder negative Aussagen werden unterlassen. |
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Jedes Zeugnis sollte zwar professionell und den
(Arbeits-) Zeugnisnormen entsprechend standardisiert wirken, aber dennoch
Raum lassen für individuelle Stärken des Rehabilitanden.
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Zur Zeugniserstellung werden Textbausteine vorbereitet und abgesprochen. Besonders zu beachten: Es müssen Möglichkeiten wahrgenommen werden, den aufwendigeren Entstehungsprozess im Reha-Team zu rationalisieren. |
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Download
der Umsetzungsempfehlungen.
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