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10 Thesen zum Betriebspraktikum

von Henry Aretz, 08.96

 
Grundlegende Auf- sätze zur Organisation des Betriebspraktikums im Transferprojekt GhbRE

1. Betriebspraktika sind in allen Ausbildungen als realitätsnahe Ausbildungsanteile obligatorisch und müssen zusammen mit den zukünftigen Praktikanten/innen sorgfältig vorbereitet und betreut werden.

2. Die Praktika sollen eine Laufzeit von mindestens 8 besser 12 Wochen haben und am besten zum Ende des dritten oder zu Anfang des vierten Ausbildungsabschnitts plaziert sein.

3. Betriebspraktika müssen mit den Inhalten der Ausbildung verbunden sein. Es muß gewährleistet sein, daß der Betrieb einen qualifizierten und möglichst an den Interessen und Lernerfordernissen des/der Praktikanten/in und den Schwerpunkten der Ausbildung orientierten Praktikumsplatz zur Verfügung stellt.

4. Während der Betriebspraktika ist eine Begleitung der Praktikanten/innen sowohl vor Ort als auch bei regelmäßigen Gruppentreffen im Berufsförderungswerk vorzusehen, um die Praktikanten/innen beim Gelingen der Praktikumsdurchführung und bei eventuell auftretenden Schwierigkeiten und Konflikten zu unterstützen. Telefonischer Kontakt ist jederzeit möglich.

5. Die Praktikanten/innen sind aufgefordert, sich selbständig um einen Praktikumsplatz zu bemühen, und sie werden bei ihren Bemühungen durch Bewerbungstraining und Einzelberatung unterstützt. Jede/r zukünftige Praktikant/in entwickelt eine Bewerbungsmappe zum Zweck der selbständigen Praktikumsplatzakquisition. Begleitschreiben werden vom Berufsförderungswerk zur Verfügung gestellt.

6. Jedem Praktikumsplatz liegt ein Praktikumsvertrag zwischen dem Praktikumsbetrieb, dem Berufsförderungswerk und dem/der Praktikanten/in zugrunde. Der Praktikumsvertrag regelt die organisatorischen und inhaltlichen Rahmenbedingungen des Praktikums.

7. Spezielle Trainingseinheiten bereiten in mehreren Phasen auf die Praktikumsplatzakquisition und die Praktikumsdurchführung vor. Verhalten am Telefon und bei der Kontaktaufnahme mit potentiellen Praktikumsbetrieben, Verhalten und Rolle als Praktikant/in während des Praktikums im Betrieb, Klären der Praktikumsziele für Praktikant/in und Betrieb, Sinn und Zweck des Praktikums, Verhalten bei Konflikten am Praktikumsplatz, gegenüber Mitarbeitern und Kunden des Betriebs sind wichtige Themen zur Bearbeitung.

8. Zum Abschluß der Praktikums erhält der/die Praktikant/in ein qualifiziertes Praktikumszeugnis des Praktikumsbetriebs, um dieses bei späteren Bewerbungsaktivitäten zur Verfügung zu haben.

9. Das Arbeiten in der Übungswerkstatt bzw. der Aufenthalt in der Übungsfirma und in firmensimulierenden Projekten sind als Übergang zum "Ernstfall" des Praktikums für die zukünftigen Praktikanten/innen unmittelbar vor Praktikumsantritt besonders geeignet. Eine Vergewisserung der/des Praktikanten/in über den Ausbildungs- und seinen/ihren persönlichen Leistungsstand unmittelbar vor Antritt des Praktikums stärkt das Selbstbewußtsein der Praktikanten/innen.

10. Bereits bei der Suche nach einem Praktikumsplatz sollten spätere Wünsche und Möglichkeiten eines Arbeitsplatzes im Hinblick auf regionale Besonderheiten, gewünschte Betriebsgröße, Branche, Abteilung. Arbeitsschwerpunkte, Behindertengerechtheit etc. thematisiert und mit den einzelnen Praktikanten/innen geklärt werden. Dies gilt auch für eventuelle Übernahmeaussichten nach dem Praktikum bzw. nach der erfolgreichen Beendigung der Ausbildung.


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