Instrumente zur Qualitätssicherung |
|||
GhbRE-Instrumente zur Qualitätssicherung
|
Für die Qualitätssicherung einer ganzheitlichen beruflichen Rehabilitation Erwachsener stehen folgende sechs Instrumente zur Verfügung:
Erläuterungen |
||
Individueller Förderplan
|
Die Förderplanung wird systematisch anhand eines Leitfadens durchgeführt. Die Rehabilitanden werden in die Förderplanung einbezogen. Es geht um ihre Stärken und Schwächen, die zu fördern bzw. zu überwinden vereinbart wird. Der Förderplan wird kontinuierlich fortgeschrieben und mündet in einen Inte-grationsplan. |
||
Leistungshandbuch
|
Die vom BFW erbrachten Leistungen werden darin umfassend beschrieben, damit die Angebote der verschiedenen Einrichtungen von den Reha-Trägern verglichen und die Angemessenheit der jeweiligen Kosten festgestellt werden kann. Das Leistungshandbuch stellt den Ist-Zustand dar - Entwicklungsperspektiven sind als solche zu kennzeichnen - und wird kontinuierlich fortgeschrieben. Es liefert die Grundlage für eine permanente Qualitätssicherung. |
||
Regelmäßige Teilnehmerbefragungen
|
Die Teilnehmer sammeln vielfältige Erfahrungen in der Rehabilitationsmaßnahme; ihre Eindrücke sollen zur ständigen Verbesserung des Angebotes genutzt werden. Deshalb werden sie regelmäßig (5x während der Maßnahme) nach ihrer Zufriedenheit mit den Leistungen des Berufsförderungswerks befragt. Die Befragungen sind kurz und einfach zu handhaben. |
||
Ergebnisdokumentation
|
Niedrige Abbruchquoten, Prüfungserfolg und Wiedereingliederung sind die drei maßgeblichen Erfolgskennziffern der Arbeit in den Berufsförderungswerken. Sie werden berufsbezogen ermittelt und über einen längeren Zeitraum beobachtet. |
||
Teilnehmerbezogene Verlaufs- und Abschlussberichte
|
Bricht ein Teilnehmer die Maßnahme ab, wird - anhand des individuellen Förderplans - dokumentiert, welche Leistungen er empfangen hat, warum die Angebote des BFWes nicht erfolgreich waren und welche Perspektive sich ihm außerhalb des BFW eröffnet. |
||
Nachbefragungen
|
Der Prüfungsabschluss ist ein Teilerfolg, die Wiedereingliederung stellt den erfolgreichen Abschluss der beruflichen Rehabilitation dar. Dieser Erfolg wird ermittelt. (Dazu sind telefonische Nachbefragungen 6-12 Wochen nach Maßnahmeende sinnvoll, aber auch die Jahresbefragung der ARGE BFWe.). Download der Qualitätskriterien. |
||